Unsere Arbeitskreise und Arbeitsgruppen des BBB werden nach dem örtlichen Bedarf gebildet. Hierzu werden dann jeweilig unsere Arbeitskreismitglieder aus dem Vorstand und der Fraktion gewählt.
Der Arbeitskreis wird zunächst für ein Jahr beauftragt, danach gilt er neu gewählt zu werden oder diesen aufzulösen.
Eine Verlängerung der Arbeitstätigkeit in dem Arbeitskreis wird automatisch davon abhängig gemacht wie lange die Thematik aktuell besteht.
Dies gilt für alle unsere Arbeitskreise. Bei personellen Ausfall ist es Möglich ein weiteres Arbeitskreismitglied ergänzend zu wählen.
Wir sind auch mit unseren BBB-Vertretern in den Arbeitskreisen der FREIE WÄHLER engagiert.