Der Mitgliedsbeitrag soll vorzugsweise per Lastschrift durch den Vorstand eingezogen werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig, bereits gezahlter Beitrag wird im Falle eines Ausscheidens des Mitglieds nicht zurückgezahlt.
Die Mitgliedsbeiträge sollen bei:
- monatlicher Zahlungsweise am
ersten Werktag des Monats,
- quartalsweiser Zahlungsweise am
ersten Werktag der Monate
Januar / April /Juli / Oktober
- halbjährlicher Zahlungsweise am
ersten Werktag der Monate
Januar / Juli,
- jährlicher Zahlungsweise am
ersten Werktag des Jahres
eingezogen werden.
Bei quartalsweiser und jährlicher Zahlungsweise werden die Beiträge anteilsmäßig monatsgenau berechnet.
Begonnene Monate werden voll berechnet.
Der Vorstand teilt dem Mitglied nach einem Aufnahmebeschluss mit, dass es jetzt Mitglied ist und teilt ihm schriftlich mit, welche Daten dem Aufnahmeantrag
entnommen wurden und bittet das Mitglied, diese Daten zu überprüfen und Fehler unverzüglich zu melden.
Kosten für Lastschriftrückläufe sind vom Mitglied selbst zu tragen.
Bei eigener Überweisung des Beitrages hat das Mitglied dafür Sorge zu tragen,
dass der Beitrag am siebten Banktag nach Fälligkeit auf dem Konto des
Bruchköbeler BürgerBund - BBB eingegangen ist.
Sollte bei eigener Überweisung des Beitrages durch das Mitglied oder durch
Lastschriftrückläufe ein Mitglied länger als 6 Monate mit der Zahlung im Rückstand sein, so ruht seine Mitgliedschaft bis die Beitragsschuld (bei Lastschrift
inklusive Kosten und Gebühren für Lastschriftrückläufer die der Bank und dem
Bruchköbeler BürgerBund - BBB entstanden sind) getilgt ist. Dies betrifft insbesondere die Rechte des Mitglieds, an Versammlungen und Wahlen teilzunehmen, die ebenfalls ruhen.
Der Beitrag des Mitglieds ist bargeldlos zu entrichten, der Vorstand ist nicht berechtigt,die Beitragsschuld in bar anzunehmen.
Ist ein Mitglied mehr als 9 Monate der Beitragszahlung im Rückstand, so ist der Vorstand berechtigt, das Mitglied auszuschließen.
Der Vorstand ist berechtigt, Beitragsstundungen und Beitragsbefreiungen
für Mitglieder vorzunehmen.
Der Mindestbeitrag beträgt 5 Euro im Monat.
Für weitere Mitglieder innerhalb einer Familie, bzw. Partnerschaft beträgt der Beitrag 2,50 Euro im Monat. Jugendliche zahlen während
der Schulzeit, bzw. Ausbildung 1,50 Euro im Monat. Der Vorstand kann in Einzelfällen abweichende Beiträge festlegen, bzw.vereinbaren.
Bei Verlust eines Mitgliedsausweises werden 10 Euro für die Neuausstellung
fällig. Dem Vorstand ist unverzüglich Mitteilung über den Verlust zu machen.
Bei Beschädigung des Mitgliedsausweises werden 5 Euro für die Neuausstellung fällig, der beschädigte Ausweis ist vom Vorstand zu vernichten.