Satzung
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§1 – Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein trägt den Namen „Bruchköbeler BürgerBund – BBB“
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, und führt sodann den Zusatz „e.V.“
3. Der Verein hat seinen Sitz in Bruchköbel.
4. Der Verein ist eine demokratische Organisation im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
§2 – Zweck
- Der Bruchköbeler BürgerBund – BBB ist ein Zusammenschluss kommunalpolitisch engagierter Bürgerinnen und Bürger, die auf der Grundlage der christlichen Werteordnung die politik in Bruchköbel mitgestalten.
- Der Bruchköbeler BürgerBund – BBB stellt eine eigene Kandidatenliste für
die Stadtverordnetenversammlung zur Kommunalwahl auf. - Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. - Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. - Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 – Mitgliedschaft
1. Mitglied des Bruchköbeler BürgerBund – BBB kann jeder sein, der bereit ist, dessen Ziele zu fördern, das 16. Lebensjahr
vollendet hat und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.
Die Mitgliedschaft setzt das Bekenntnis zur christlichen Werteordnung und die
uneingeschränkte Bereitschaft, sich aktiv für die freiheitlich demokratische
Grundordnung einzusetzen, voraus.
- Die Mitgliedschaft im Bruchköbeler BürgerBund – BBB ist nicht an eine
christliche Konfession gebunden. Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften
und Konfessionslose können unter den Voraussetzungen des Abs. 1
Mitglieder des Bruchköbeler BürgerBund – BBB werden.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in demokratischen Parteien ist mit der
Mitgliedschaft im Bruchköbeler BürgerBund – BBB grundsätzlich vereinbar.
Die Mitgliedschaft in politischen, weltanschaulichen oder sonstigen
Gruppierungen, die in Programmatik, Haltung oder Handeln den Grundsätzen
der christlichen Werteordnung oder der freiheitlich demokratischen
Grundordnung entgegenstehen, ist mit der Mitgliedschaft im
Bruchköbeler BürgerBund – BBB unvereinbar.
- Mitglieder des Bruchköbeler BürgerBund – BBB sollten ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Bruchköbel haben.
- Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Bruchköbeler BürgerBund –
BBB zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, es
besteht kein Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft. - Der Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§4 – Beiträge
Die Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Mindestbeitrag wird
durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Nähere regelt
eine Finanzordnung.
Die Rechte des Mitglieds ruhen, wenn es länger als 6 Monate mit seinen
Beitragszahlungen im Verzug ist.
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§5 – Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
– der Vorstand
– die Mitgliederversammlung
§6 – Vorstand
1.0 Der Vorstand besteht aus
1.1 der/dem Vorsitzenden,
1.2 bis zu 2 gleichberechtigten, stellvertretenden Vorsitzenden,
1.3 der/dem Kassenwart/in,
1.4 der/dem Schriftführer/in,
1.5 bis zu drei Beisitzer/in,
1.6 der/dem Fraktionsvorsitzenden der Bruchköbeler BürgerBund-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung,
1.7 dem ranghöchsten Magistratsmitglied im Bruchköbeler BürgerBund – BBB.
2.0 Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung in
geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren. Wenn kein Versammlungsteilnehmer
widerspricht, kann die Wahl auch offen per Handzeichen erfolgen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit möglich. Die Wiederwahl ist möglich.
3.0 Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
4.0 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretenden Vorsitzenden
und der/die Kassierer/in. Sie vertreten den Bruchköbeler BürgerBund – BBB einzeln.
5.0 Der Vorstand ist für alle politischen und organisatorischen Fragen zuständig.
6.0 Der Vorstand wird von dem/der Vorsitzenden und im Verhinderungsfall von einem seiner Stellvertreter/in
bei Bedarf einberufen. Er muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder es verlangen.
Die Ladung erfolgt unter Nennung der Tagesordnung mit einer Frist von 7 Tagen,
in dringenden Fällen kann die Frist bis auf 24h reduziert werden.
7.0 Über alle Sitzungen ist ein Protokoll zu fertigen, das vom/von der
Schriftführer/in und der/dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist.
8.0 Die Vorstandsfunktion endet automatisch mit dem Austritt, Ausschluss oder dem Tod des Amtsinhabers.
§7 – Kassenführung
- Die/der Kassierer/in ist für die Kassenführung verantwortlich. Sie/er leistet Zahlungen auf Anweisung des Vorstandes.
- Zwei von der Mitgliederversammlung bestellte Kassenprüfer/innen prüfen
mindestens einmal jährlich Kasse und Jahresabschluss. Über die erfolgte
Kassenprüfung erstatten sie der Mitgliederversammlung Bericht.
Der Jahresabschluss ist mit dem Kassenprüfungsvermerk zu versehen.
§8 – Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
- Die Mitglieder müssen mindestens einmal im Jahr zusammentreffen.
Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden, im Falle der
Verhinderung durch ein anderes Mitglied des Vorstandes in der Reihenfolge
des § 6 Abs.1 mit einer vierzehntägigen Ladungsfrist (schriftlich, bzw. mit
Zustimmung des Mitglieds auch elektronisch), unter Mitteilung der
Tagesordnung einberufen. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Absendung der Einladung.
Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt.
- Weitere Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 7 Tage vor der Versammlung
bei der/dem Vorsitzenden eingehen. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet
die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Sie nimmt Berichte des Vorstandes entgegen, genehmigt den Jahresabschluss, erteilt Entlastung,
setzt Mindestbeiträge fest und nimmt Wahlen vor. Jedes erschienene Mitglied hat nur eine Stimme.
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen,
das von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Schriftführer/in zu unterschreiben ist.
- Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.
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§9 – Satzungsänderung
1. Über Satzungsänderungen darf nur beschlossen werden, wenn dies bei der Einladung
zur Mitgliederversammlung im Wortlaut angekündigt war.
- Eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der
erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder.
§10 – Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn von einer eigens hierzu einberufenen
Mitgliederversammlung drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dies beschließen.
- Mit der Auflösung fällt das gesamte Vermögen des Bruchköbeler BürgerBund – BBB an eine,
durch die Mitgliederversammlung zu bestimmende, in Bruchköbel ansässige, gemeinnützige Organisation.
§11 – Haftung der Mitglieder
1. Der Vorstand darf keine Verbindlichkeiten eingehen, durch die die Mitglieder
mit ihrem persönlichen Vermögen verpflichtet werden.
- Für rechtsgeschäftliche Verpflichtungen des Bruchköbeler BürgerBund – BBB
haften die Mitglieder gesamtschuldnerisch nur mit dem Vermögen des Bruchköbeler BürgerBund – BBB.
§12 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem 20.05.2008 in Kraft.
